AGB   

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ecs-Echtzeit-Computer-Systeme-GmbH

Allgemeines   

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Echtzeit Computer Systeme GmbH bestätigt worden sind.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbedingung abzutreten.

Angebot und Vertragsabschluß   

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Echtzeit Computer Systeme GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Echtzeit Computer Systeme GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.

Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Echtzeit Computer Systeme GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungs-aufträge gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorherseh-bare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

Preise   

Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Echtzeit Computer Systeme GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirt-schaftung etc., berechtigen die Echtzeit Computer Systeme GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.

Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Echtzeit Computer Systeme GmbH zur Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit   

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Echtzeit Computer Systeme GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind der Echtzeit Computer Systeme GmbH nachzuweisen.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstängige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unter-lieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugs-schaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Die Echtzeit Computer Systeme GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerung berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Echtzeit Computer Systeme GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Echtzeit Computer Systeme GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt.

Bei Lieferverzug, den die Echtzeit Computer Systeme GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Versendung und Gefahrenübergang   

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Echtzeit Computer Systeme GmbH verlassen hat.

Die Echtzeit Computer Systeme GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.

Bei Sendungen an die Echtzeit Computer Systeme GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Echtzeit Computer Systeme GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen   

ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Echtzeit Computer Systeme GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Echtzeit Computer Systeme GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Echtzeit Computer Systeme GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.

Hält die Echtzeit Computer Systeme GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Der Echtzeit Computer Systeme GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

Vom Verzugszeitpunkt an ist die Echtzeit Computer Systeme GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Echtzeit Computer Systeme GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt   

Die Echtzeit Computer System GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbedingung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechts-grundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

Be- oder Verarbeitung der von der Echtzeit Computer Systeme GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Ware erfolgt im Auftrag der Echtzeit Computer Systeme GmbH, ohne daß daraus Verbindlichkeiten für die Echtzeit Computer Systeme

GmbH erwachsen können.

Bei Einbau in fremde Ware durch den Käufer wird die Echtzeit Computer Systeme GmbH Miteigentümerin an den neuentstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.

Wird die von der Echtzeit Computer Systeme GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem ver-mischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Echtzeit Computer Systeme GmbH.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Die aus dem Wiederverkauf oder einem Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Echtzeit Computer Systeme GmbH ab. Die Echtzeit Computer Systeme GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Echtzeit Computer Systeme GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug- insbesondere nach nicht Einlösung von Schecks- ist die Echtzeit Computer Systeme GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.

Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Echtzeit Computer Systeme GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Echtzeit Computer Systeme GmbH zurückzusenden.

In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Echtzeit Computer Systeme GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird die Echtzeit Computer Systeme GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.

Gewährleistung   

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Davon ausgeschlossen sind laser-/.optische Laufwerke, wie z.B. CD-ROM`s, DVD`s, und Diskettenlaufwerke sowie Tastaturen und Mäuse, Medien und Verbrauchsmaterialien es sei den der Hersteller erkennt es nach Überprüfung als Gewährleistungsfall an. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.

Der Käufer muß der Echtzeit Computer Systeme GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Echtzeit Computer Systeme GmbH frei von der Gewährleistungspflicht.

Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, des defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, an die Echtzeit Computer Systeme GmbH in der Originalverpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt die Echtzeit Computer Systeme GmbH einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei der Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Echtzeit Computer Systeme GmbH über. Werden Betriebs - oder Wartungsempfehlungen der Echtzeit Computer Systeme GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, daß dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der Firma Echtzeit Computer Systeme GmbH in Höhe von € 100,-, oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener

höherer Betrag ( z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, die dieser Echtzeit Computer Systeme GmbH in Rechnung stellt) als vereinbart. Grund hierfür ist der bei der Firma Echtzeit Computer Systeme GmbH entstehende Verwaltungsaufwand.

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Echtzeit Computer Systeme GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Echtzeit Computer Systeme GmbH zu verweisen.

Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der § 377 und 378 HGB bleiben unberührt.

Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die Echtzeit Computer Systeme GmbH die auf den reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.

Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die Echtzeit Computer Systeme GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.

Software   

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den darauf entstehenden Schaden.

Sonstige Schadenersatzansprüche   

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden beim Vertragsabschluß haftet die Echtzeit Computer Systeme GmbH nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Anwendbares Recht   

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Echtzeit Computer Systeme GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.

Soweit der Käufer Vollkaufmann in Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird nach unserer Wahl in Bremen als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz   

Die Echtzeit Computer Systeme GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Export   

Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungs-erklärungen sind vom Käufer vor der Vorbringung der Ware einzuholen.

Ecs-Echtzeit-Computersysteme-GmbH
Weserstrandstraße 6

28779 Bremen

Top